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Kurzkennzeichen
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KZK Geltungsbereich

Kurzzeitkennzeichen gelten bis maximal 6 Tage (je nach Versicherungsdauer) für die Überführung von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte, die Sie bei Ihrem Verkäufer bzw. Händler bestellen können.

Albanien Grossbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weissrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

Wir weisen im Namen unserer Auftraggeber ausdrücklich daraufhin, dass es noch immer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland kommt. So werden Fahrzeuge beschlagnahmt, drastische Strafen von der Polizei ausgesprochen, da die Neuregelung für die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht überall – leider insbesondere bei den Polizisten – bekannt ist! Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland gebracht wird, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).

Sollten Sie einen Versicherungsschutz und Kennzeichen für die Ausfuhr in Länder benötigen, welche Sie nicht in dieser Liste finden, so können Sie über Ihren Händler hierfür eine Ausfuhrversicherung beziehen. Gerne leiten wir Ihr Interesse an Ihren Händler weiter. Füllen Sie dazu bitte das Kontaktformular aus.