Microsys Kramer

Microsys Kramer

Kurzkennzeichen
Unabhängiges eVB - Freischaltportal
elektronische Versicherungsbestätigung
 
Home eVB-Info Info Kurzzeit-
kennzeichen
Geltungsbereich Zulassungs-
unterlagen
Datenschutz Impressum
   
 
Login:  EMail-Adresse: 

Kennwort:

 
Sie haben Ihr Passwort für die Anmeldung vergessen?
Klicken Sie hier und Sie bekommen ein neues Passwort mitgeteilt.
Passwort vergessen?

eVB Informationen

Seit 01.03. 2009 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in kraft. Diese regelt den Informations- und Datenaustausch zwischen Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrt-Bundesamt und den Straßenverkehrsämtern.

Die bisherige "Versicherungsdoppelkarte" wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt. Diese erhalten Sie jetzt sofort von uns, sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination (z.B. "AGA1A12").

Sie benötigen nur diese Nummer um Ihr Fahrzeug anzumelden. Die Zulassungsbehörden verwenden diese um Ihr Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden. Wurde das Fahrzeug mit Hilfe der eVB-Nummer zugelassen, kann diese Nummer nicht mehr benutzt werden.

Ausfuhrkennzeichen sind derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie benötigen wie bisher die "Gelbe Versicherungskarte" (3fach-Satz als Nachweis für die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die "Grüne Versicherungskarte" (Internationale Versicherungskarte - IVK-genannt -) als Versicherungsnachweis für das Ausland.

KSM Portal Zoll eVB Info 10.05.09